Wir beraten und vertreten Hausverwaltungen, Mieter und Vermieter in allen mitrechtlichen Angelegenheiten. Dazu gehören z. B. folgende Punkte:

  • Entwurf bzw. Prüfung von Mietverträgen
  • Mängelbeseitigung
  • Mietminderung
  • Mieterhöhung
  • Nebenkostenabrechnungen
  • Schönheitsreparaturen
  • Beendigung des Mietverhältnisses

Außerdem beraten und vertreten wir Wohnungseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften und Verwalter in allen Fragen des Wohnungseigentumsrechts. Dazu gehört u. a. das Entwerfen von Vereinbarungen für die Gemeinschaften, die  beratende Teilnahme an Eigentümerversammlungen und die Vertretung vor Gericht.