Immer mehr Menschen sind aus den unterschiedlichsten Gründen verschuldet. Viele von ihnen fühlen sich wie in einer Schuldenfalle, wenn sich die Vollstreckungsbescheide stapeln und der Gerichtsvollzieher immer häufiger erscheint. Aus solch einer Situation können wir den Betroffenen heraushelfen, z. B. durch eine Einigung mit sämtlichen Gläubigern oder ein Verbraucherinsolvenzverfahren. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass in diesen Fällen schon die Übernahme des Mandats eine erste Erleichterung für die Betroffenen darstellt, weil sie sich nicht mehr alleine mit ihren Sorgen plagen müssen.
Zusammen mit den Mandanten entwickeln wir die für sie günstigste Lösung. Das kann je nach Ausgangslage eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern oder ein Insolvenzverfahren oder eine „Mischung“ aus beidem sein (wenn nämlich beim Gericht beantragt wird, die Zustimmung der Gläubiger zu ersetzen, die einen außergerichtlichen Vorschlag abgelehnt haben). Falls ein Insolvenzantrag zu stellen ist, wird auch geklärt, welches Verfahren das richtige ist (Regel- oder Verbraucherinsolvenz)..