Einleitung
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Im Bereich des Familienrechts vertreten wir Sie außergerichtlich und vor Gericht unter anderem in folgenden Bereichen:
- Scheidungen
- Unterhaltsrecht bezüglich Kindes- und Ehegattenunterhalt, Elternunterhalt
- elterliche Sorge, Aufenthaltsbestimmungs- und Erziehungsrecht
- Regelungen des Kindesumgangs
- Vermögensauseinandersetzung zwischen Ehegatten, Zugewinnausgleich
- Entwerfen von Eheverträgen
- Versorgungsausgleich im Rahmen der Scheidung und spätere Abänderungen
- Ehewohnung und Hausrat
Grundlagen
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Scheidung
Die Basis
Die Ehe ist gedacht als Bund fürs Leben. In Deutschland haben sich etwas mehr als 18 Mio. Paare entschieden, diesen einzugehen, und jedes Jahr kommen ca. 400.000 Eheschließungen hinzu. Es kann natürlich auch zu einer vorzeitigen Beendigung der Ehe kommen. Für den Fall der Scheidung hat der Gesetzgeber eine bestimmte Vorgehensweise vorgeschrieben.
Der Grundgedanke der Ehescheidung – das Zerrüttungsprinzip
Die Scheidung wird unabhängig davon durchgeführt, warum ein Partner oder beide Ehepartner sich scheiden lassen wollen. Ob sich einer oder beide Partner einem neuen Partner zugewandt haben, unüberbrückbare Differenzen vorliegen oder sonstige Gründe eine Rolle spielen - es wird nicht die Frage gestellt: „Wer ist schuld?“ sondern: „Hat die Ehe noch eine Zukunft?“. Dieses sogenannte Zerrüttungsprinzip gilt seit 1977. Sich an diesen Grundgedanken zu erinnern, hilft auch manchmal unnötigen Streit während des Scheidungs-verfahrens zu vermeiden.
Voraussetzung einer Scheidung - das Trennungsjahr
Das Gesetz sieht vor, dass bei einer dauerhaften Trennung von mindestens einem Jahr die Ehe als gescheitert anzusehen ist und die Scheidung beantragt werden kann. Das Trennungsjahr ist klar definiert und es kann vorkommen, dass das Vorliegen einer Trennung nachgewiesen werden muss. Dies trifft besonders dann zu, wenn einer der beiden Partner behauptet, nicht getrennt zu leben. Die Einhaltung des Trennungsjahres ist auch Grundlage für die Geltendmachung des Trennungsunterhalts und des Kindesunterhalts. Findet zwischenzeitlich eine mindestens zweimonatige Versöhnung statt, die dann jedoch nicht von Dauer ist, beginnt das Trennungsjahr erneut, und eine Scheidung ist erst nach Ablauf eines weiteren vollen Jahres möglich.
Ablauf
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Wie läuft eine Ehescheidung ab?
Der Inhalt eines Scheidungs-Verfahrens
Mit Einreichung des Scheidungs-Antrages entscheidet das Gericht nur über die Scheidung und zusätzlich von Amts wegen über den Versorgungsausgleich. Über alle anderen Bereiche, wie Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht, Hausrat, Zugewinn etc., entscheidet das Gericht nicht ohne einen gesonderten Antrag. Soll das Gericht auch über diese Bereiche entscheiden, muss für jeden einzelnen dieser Punkte ein gesonderter Antrag gestellt werden und/oder ein gesondertes Verfahren bei Gericht geführt werden. Für Sachen, die für die Zeit ab der rechtskräftigen Scheidung geregelt werden sollen, kann im sogenannten Verbund ein Folgesachenantrag gestellt werden.
Der Ablauf eines Scheidungs-Verfahrens
Nach dem Trennungsjahr kann der Scheidungs-Antrag bei dem zuständigen Amtsgericht/Familiengericht eingereicht werden. Das Gericht schickt den Antrag dann dem anderen Ehegatten zu. Er wird aufgefordert anzugeben, ob er auch geschieden werden will. Ergibt sich, dass die Ehe gescheitert ist und das Trennungsjahr abgelaufen ist, setzt das Gericht einen Verhandlungstermin fest.
Zu diesem Termin müssen beide Ehegatten erscheinen. Das Gericht prüft die Richtigkeit der schriftlichen Angaben und fragt, ob das Trennungsjahr schon abgelaufen ist und ob die Eheleute die Ehe nicht mehr fortsetzen wollen. Wird das bestätigt, verkündet das Gericht den Scheidungs-Beschluß. Online-Scheidung
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Fix-Scheidung
Online Scheidung – welche Vorteile bietet hier das Internet?
Eine Scheidung online per Internet ermöglicht die Nutzung aller Vorteile, die dieses Medium bietet. Dieser Vorteil fängt schon mit der Auswahl einer Kanzlei im Internet an. Anhand der Art, wie sich eine Kanzlei präsentiert, hat man schnell einen ersten Eindruck. Grundsätzlich lassen sich im anschließenden Verlauf des Scheidungsverfahrens Zeit und Aufwand besonders dadurch eingrenzen, dass die persönliche Anwesenheit für Besprechungen mit dem Anwalt nicht zwingend erforderlich ist. Auch ist die Abstimmung von Schriftsätzen und anderen Informationen per Mail möglich und damit schneller. Zu beachten ist, dass eine Abwicklung des Scheidungs-Verfahrens gegenüber dem Gericht online nicht möglich ist. Das bedeutet, dass zwischen dem Scheidungsanwalt und dem Mandanten alle Internet-Medien genutzt werden können, zwischen dem Anwalt und dem Gericht jedoch das gleiche Verfahren abläuft, wie bei jeder anderen Scheidung auch.
Ablauf einer Internet Scheidung online
Der Ablauf einer Scheidung unter Nutzung von Online-Medien unterscheidet sich in den einzelnen Schritten nicht von einem Ablauf unter Nutzung traditioneller Kommunikationsmöglichkeiten (siehe hierzu auch die Beschreibung der Scheidung)
Kosten einer Online Scheidung
Die Kosten* einer Online Scheidung sind wie alle übrigen anwaltlichen Leistungen grundsätzlich im RVG (Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte) geregelt. Das RVG sieht keine gesonderte Behandlung einer Online Scheidung im Vergleich zu jeder anderen Scheidung vor. Da im RVG auch festgelegt ist, dass der Anwalt für ein Gerichtsverfahren wie z.B. einem Scheidungsverfahren hiervon nicht nach unten abweichen darf, sind die Kosten einer Online Scheidung identisch mit den Scheidungskosten einer „normal“ abgewickelten Scheidung.
(* Gerichtskosten werden gemäß einem separaten Gesetz geregelt und sind ebenfalls für beide Formen des Vorgehens identisch).Risiken einer Online Scheidung
Grundsätzlich macht es keinen Unterschied, ob eine Scheidung unter Nutzung der Online-Medien abgewickelt wird oder traditionell - solange es professionell gemacht wird. Handelt es sich bei dem gewählten Anwalt für eine Online Scheidung um einen Anwalt, der nicht vor Ort sitzt, ist jedoch etwas zu beachten. Für die Stellung des Scheidungsantrages herrscht Anwaltszwang für den Antragsteller. Hierzu muss also der Anwalt anreisen oder einen lokalen Vertreter bestellen. Die dadurch anfallenden Kosten können zusätzlich abgerechnet werden. Auch kann es natürlich passieren, dass der Anwalt z.B. wegen verspäteter Anreise gar nicht an dem Termin teilnehmen kann.
Unsere Empfehlung: Wählen Sie einen versierten Anwalt für Familienrecht vor Ort und lassen Sie sich vorab eine Kosteneinschätzung geben. Damit stellen Sie die Qualität sicher und grenzen die Kosten ein. Trennung
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Trennung
Trennung und Scheidung – was beinhaltet das?
Auch wenn der Begriff eine gewisse Endgültigkeit signalisiert, so ist mit Trennung im juristischen Sinne nicht das Ende der Ehe, also die Scheidung, gemeint. Erst die Scheidung beendet die Ehe. Eine Trennung kann manchmal nur vorübergehend sein, wenn die Ehepartner sich wieder versöhnen. Sie kann dauerhaft sein, ohne dass die Ehepartner sich scheiden lassen. Sie kann aber auch endgültig und dann der erste Schritt auf dem Weg zur Scheidung sein, die mit Abschluss des Scheidungsverfahrens rechtskräftig wird. Da in allen genannten Fällen das Verfahren einer Scheidung mit seinen detaillierten Regelungen zur Auflösung einer Ehe noch nicht durchgeführt wurde, geht man davon aus, dass die Ehegatten auch noch in starkem Maße füreinander verantwortlich sind. Diese Verantwortung füreinander findet ihren Ausdruck auch darin, dass während der Trennung dem unterhaltsberechtigten Ehegatten seine bisherige wirtschaftliche Situation weiterhin weitgehend erhalten bleiben soll.
Trennung – was kann man regeln?
Während der Phase der Trennung lassen sich bereits einige Dinge regeln, wie man sie auch anlässlich der Scheidung regeln kann. Dazu gehört die Zuweisung und Nutzung der Ehewohnung, die Aufteilung von Hausrat und Haushalt, der Umgang mit den Kindern, der Unterhalt für Kinder,der Unterhalt für Ehegatten, die Vermögensauseinandersetzung und die Schuldenregulierung
Trennung – wer bekommt Ehewohnung und Hausrat?
Bei Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft kann die weitere Nutzung der ehelichen Wohnung und der bisher gemeinsam genutzten Hausratsgegenstände (Wohnungseinrichtung, evtl. auch PKW) geregelt werden. Grundsätzlich geht man davon aus, dass diese Vereinbarung unter den Ehegatten einvernehmlich vorgenommen werden kann. Dies muss aber nicht immer der Fall sein. Wenn die Eheleute getrennt leben, oder einer von beiden dies plant, so kann ein Ehepartner vom anderen verlangen, ihm die Ehewohnung oder einen Teil davon zur alleinigen Nutzung zu überlassen – soweit dies zur Vermeidung einer sogenannten „unbilligen Härte“ erforderlich ist. Dabei sind die Eigentumsverhältnisse an der Wohnung oder Wohnrechte zu berücksichtigen, aber auch die Belange minderjähriger Kinder. Eine vergleichbare Regelung gilt für die Haushaltsgegenstände. Diese Regelungen sollen jedoch nur die Zeit der Trennung betreffen und dienen nicht etwa der Vorbereitung der Scheidung oder einem erleichterten Scheidungsverfahren.
Unterhalt
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Unterhalt
Unterhalt – was beinhaltet er?
Grundsätzlich ist der Unterhalt eine Leistung – fast immer eine Geldzahlung – an einen Bedürftigen, der nicht oder nicht in vollem Umfang für seinen Unterhalt selbst aufkommen kann oder aufkommen muss. Es gibt unterschiedliche Arten des Unterhalts, die auch unterschiedlich ermittelt werden und für die es unterschiedliche Regelungen gibt, wann und ob sie gezahlt werden müssen.
Unterhalt – wer muss zahlen?
Derjenige, der eine gesetzliche Unterhalts-Pflicht gegenüber einer anderen Person hat, muss Unterhalt zahlen. Dazu gehören:
- Eltern gegenüber minderjährigen Kindern, wenn diese kein eigenes Einkommen oder Vermögen haben. Eltern gegenüber volljährigen Kindern, wenn diese kein eigenes Einkommen und Vermögen haben und eine erste Berufsausbildung, in Grenzen auch noch eine weitere Ausbildung, durchlaufen. Großeltern können gegenüber ihren Enkeln unterhaltspflichtig sein, wenn deren Eltern ausfallen.
- Väter eines nichtehelichen Kindes gegenüber der Mutter des Kindes.
- Ehegatten gegenüber getrenntlebenden und geschiedenen Ehegatten.
- Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft bei Trennung und Aufhebung der Gemeinschaft gegenüber getrenntlebenden Lebenspartnern.
- Kinder gegenüber Eltern, wenn diese nicht in der Lage sind, ihren eigenen Unterhalt aufzubringen (meistens ab einer Heimunterbringung).
Unterhalt für Minderjährige, Volljährige, Mütter nichtehelicher Kinder, Lebenspartner und Eltern
- Minderjährige Kinder bekommen Unterhalt weil sie für sich selbst nicht sorgen können und noch ausgebildet werden. Leben sie bei einem Elternteil, muss der andere Elternteil Unterhalt zahlen. Derjenige Elternteil, bei dem sie leben, erfüllt seine Pflicht durch die Betreuung und Erziehung etc. des Kindes.
- Der Volljährige, der noch bei einem Elternteil wohnt und in die Schule geht, wird ähnlich wie ein minderjähriges Kind behandelt. Er muss aber das Kindergeld bekommen und dies wird von seinem Unterhalt abgezogen. Den restlichen Unterhalt müssen beide Eltern im Verhältnis ihrer Einkommen zueinander aufbringen. Das gilt auch für volljährige Kinder.
- Die Mutter eines nichtehelichen Kindes braucht in den ersten drei Jahren nach der Geburt nicht zu arbeiten, wenn sie ihr Kind betreuen will. Tut sie das, kann sie drei Jahre lang quasi ihren Verdienstausfall als Unterhalt verlangen, soweit der Vater des Kindes in der Lage ist zu zahlen.
- Partner der eingetragenen Lebenspartnerschaft sind sich gegenseitig gegenüber genauso unterhaltspflichtig, wie Ehegatten.
- Kinder sind ihren Eltern gegenüber unterhaltspflichtig, wenn die Eltern ihren Lebensunterhalt nicht mehr selbst aufbringen können. Häufig besteht kein Anspruch weil die Rente oder Grundsicherung den Bedarf abdeckt. Zu einem ungedeckten Bedarf, den die Kinder auffüllen sollen, kommt es meistens, wenn die Eltern in einer Pflegeeinrichtung betreut werden müssen.
Unterhalt bei Scheidung
Leben Ehegatten getrennt, erhält der Ehegatte, der das geringere Einkommen hat, 3/7 der Differenz der Arbeitseinkommen und die Hälfte der Differenz aus den übrigen Einkommensarten beider Ehegatten als Unterhalt bis zur Scheidung (zum Unterschied Trennungsunterhalt und Geschiedenenunterhalt siehe auch Ehegattenunterhalt). Nach der Scheidung bekommt der geschiedene Ehegatte diesen Unterhalt meistens nur kurze Zeit. Generell gilt, dass der Unterhalt die Differenz ausgleichen soll zwischen dem Einkommen, das er tatsächlich verdient, und dem Einkommen, das er verdienen würde, wenn er wegen der Ehe nicht aufgehört hätte zu arbeiten. Besteht ein solcher Nachteil nicht, wird nach der Scheidung auch kein Unterhalt gezahlt, wenn nicht aufgrund nachehelicher Solidarität ein Anspruch besteht.
Unterhalt Hamburg
Bezüglich der Praxis der Familiengerichte in Hamburg gibt es in der Rechtsprechung zum Unterhalt keine abweichenden Regelungen im Vergleich zum bundesweiten Durchschnitt. Ausgangspunkt sind die unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Senate des Hanseatischen Oberlandesgerichts, in denen Bedarfs- und Selbstbehaltssätze der Beteiligten geregelt werden.