Fachgebiete


Nahezu jeder ist vom Verkehrsrecht betroffen: Fahrer oder Halter eines Fahrzeuges, Mitfahrer, Fußgänger oder Radfahrer, in allen denkbaren Lebenssituationen kann der Einfluss des Verkehrsrechts zum Tragen kommen.

So ist beim Verkehrsunfall eine Vielzahl rechtlicher Fragen zu beachten. Es gibt vielfältige Fallstricke, die insbesondere auf Seiten des Geschädigten dazu führen, dass der Laie nicht bemerkt, wie vermeintlich gute Ratschläge von Versicherungen dazu führen, dass er weniger erhält als ihm zusteht. Deswegen ist wichtig, dass sich der Geschädigte Rechtsrat eine versierten Verkehrsanwalts einholt. Wenn der Geschädigte den Unfall nicht verschuldet hat, dann sind ihm auch die Rechtsanwaltskosten von dem Schädiger bzw. dessen Versicherer zu erstatten.


Im Bereich des Familienrechts vertreten wir Sie außergerichtlich und vor Gericht unter anderem in folgenden Bereichen:

  • Scheidungen
  • Unterhaltsrecht bezüglich Kindes- und Ehegattenunterhalt, Elternunterhalt
  • elterliche Sorge, Aufenthaltsbestimmungs- und Erziehungsrecht
  • Regelungen des Kindesumgangs
  • Vermögensauseinandersetzung zwischen Ehegatten, Zugewinnausgleich
  • Entwerfen von Eheverträgen
  • Versorgungsausgleich im Rahmen der Scheidung und spätere Abänderungen
  • Ehewohnung und Hausrat 

Wir beraten und vertreten Hausverwaltungen, Mieter und Vermieter in allen mitrechtlichen Angelegenheiten. Dazu gehören z. B. folgende Punkte:

  • Entwurf bzw. Prüfung von Mietverträgen
  • Mängelbeseitigung
  • Mietminderung
  • Mieterhöhung
  • Nebenkostenabrechnungen
  • Schönheitsreparaturen
  • Beendigung des Mietverhältnisses

Außerdem beraten und vertreten wir Wohnungseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften und Verwalter in allen Fragen des Wohnungseigentumsrechts. Dazu gehört u. a. das Entwerfen von Vereinbarungen für die Gemeinschaften, die  beratende Teilnahme an Eigentümerversammlungen und die Vertretung vor Gericht.

Immer mehr Menschen sind aus den unterschiedlichsten Gründen verschuldet. Viele von ihnen fühlen sich wie in einer Schuldenfalle, wenn sich die Vollstreckungsbescheide stapeln und der Gerichtsvollzieher immer häufiger erscheint. Aus solch einer Situation können wir den Betroffenen heraushelfen, z. B. durch eine Einigung mit sämtlichen Gläubigern oder ein Verbraucherinsolvenzverfahren.  Wir haben die Erfahrung gemacht, dass in diesen Fällen schon die Übernahme des Mandats eine erste Erleichterung für die Betroffenen darstellt, weil sie sich nicht mehr alleine mit ihren Sorgen plagen müssen.

Zusammen mit den Mandanten entwickeln wir die für sie günstigste Lösung. Das kann je nach Ausgangslage eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern oder ein Insolvenzverfahren oder eine „Mischung“ aus beidem sein (wenn nämlich beim Gericht beantragt wird, die Zustimmung der Gläubiger zu ersetzen, die einen außergerichtlichen Vorschlag abgelehnt haben). Falls ein Insolvenzantrag zu stellen ist, wird auch geklärt, welches Verfahren das richtige ist (Regel- oder Verbraucherinsolvenz)..